Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Alexander Kröker / Lawoo (nachfolgend „Anbieter") — Stand: März 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden über die Nutzung der Software „Lawoo" sowie damit verbundene Entwicklungsleistungen.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(4) Die Software richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (B2B). Verbrauchergeschäfte sind ausgeschlossen.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt die Software „Lawoo" — ein modulares ERP-Framework auf Basis von Laravel — unter einer proprietären Source-Available-Lizenz zur Verfügung.
(2) Darüber hinaus erbringt der Anbieter auf Grundlage gesonderter Vereinbarungen individuelle Entwicklungsleistungen (Anpassung, Erweiterung, Integration der Software).
(3) Die Software setzt Drittanbieter-Komponenten voraus (u. a. Laravel, Livewire, PostgreSQL), die unter eigenen Open-Source-Lizenzen stehen. Die FluxPro-UI-Komponenten werden im Rahmen einer erweiterten Lizenz des Anbieters mitgeliefert.
§ 3 Lizenz und Nutzungsrechte
(1) Die Software wird unter einer proprietären Source-Available-Lizenz bereitgestellt. Der Quellcode wird lizenzierten Kunden ausschließlich zur Einsicht, Prüfung und Anpassung im Rahmen des Lizenzvertrags zugänglich gemacht. Der Zugang zum Quellcode stellt keine Übertragung von geistigen Eigentumsrechten dar.
(2) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für den internen Geschäftsbetrieb.
(3) Die Nutzung der Software erfordert eine kostenpflichtige Lizenz. Folgende Lizenzmodelle stehen zur Verfügung:
(a) Monatslizenz — monatliche Zahlung, monatlich kündbar
(b) Jahreslizenz — Zahlung für 12 Monate im Voraus
(c) 3-Jahres-Lizenz — Zahlung für 36 Monate im Voraus
(d) 5-Jahres-Lizenz — Zahlung für 60 Monate im Voraus
Die jeweiligen Preise und Konditionen ergeben sich aus der aktuellen Preisliste oder dem individuellen Angebot.
(4) Die Lizenz berechtigt zur Nutzung der Software für die im Lizenzvertrag vereinbarte Anzahl von Instanzen, Benutzern oder Unternehmen.
(5) Dem Kunden ist es untersagt:
(a) die Software oder Teile davon an Dritte weiterzugeben, weiterzuverkaufen, zu verleasen oder zu sublizenzieren;
(b) die Software zur Erstellung konkurrierender Produkte oder Dienstleistungen zu verwenden;
(c) Urheber-, Marken- oder Eigentumshinweise zu entfernen oder zu verändern;
(d) den Quellcode in irgendeiner Form öffentlich zugänglich zu machen.
(6) Sämtliche Urheber- und geistigen Eigentumsrechte an der Software verbleiben ausschließlich beim Anbieter.
(7) „Lawoo" ist eine eingetragene Marke von Alexander Kröker. Die Verwendung der Marke bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung.
§ 4 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Monatslizenz verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern sie nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums gekündigt wird.
(2) Die Jahreslizenz verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt wird.
(3) Die 3-Jahres-Lizenz und die 5-Jahres-Lizenz enden automatisch nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Eine Verlängerung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(5) Nach Beendigung des Vertrags erlischt das Nutzungsrecht des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, die Software einschließlich aller Kopien zu löschen und die Löschung auf Verlangen schriftlich zu bestätigen. Das Recht des Kunden auf Export seiner eigenen Daten bleibt davon unberührt.
§ 5 Entwicklungsleistungen
(1) Umfang, Zeitrahmen und Vergütung individueller Entwicklungsleistungen werden in separaten Leistungsbeschreibungen oder Angeboten festgelegt.
(2) Entwicklungsleistungen werden als Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB) erbracht, sofern ein konkretes Arbeitsergebnis vereinbart ist. Laufende Betreuung und Beratung erfolgen als Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB).
(3) Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter alle für die Durchführung erforderlichen Informationen, Zugänge und Mitwirkungsleistungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(4) Urheberrecht: Soweit im Rahmen der Entwicklung individueller Code erstellt wird, verbleiben die Urheberrechte beim Anbieter. Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, das Arbeitsergebnis innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung zu prüfen und abzunehmen. Erfolgt keine Rückmeldung, gilt das Werk als abgenommen.
§ 6 Vergütung und Zahlung
(1) Die Lizenzgebühren ergeben sich aus dem jeweiligen Lizenzmodell (§ 3 Abs. 3). Entwicklungsleistungen werden nach dem jeweiligen Angebot vergütet.
(2) Bei Monats- und Jahreslizenz ist die Vergütung im Voraus zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig.
(3) Bei 3-Jahres- und 5-Jahres-Lizenzen ist die Vergütung bei Vertragsschluss in voller Höhe fällig, sofern keine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen wurde.
(4) Rechnungen für Entwicklungsleistungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
(5) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(6) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Software bis zum Zahlungseingang zu sperren.
§ 7 Gewährleistung
(1) Der Anbieter gewährleistet die Funktionsfähigkeit der Software gemäß der jeweiligen Dokumentation zum Zeitpunkt der Bereitstellung.
(2) Bei Entwicklungsleistungen (Werkvertrag) gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Verjährungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.
(3) Mängel sind dem Anbieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
(4) Gewährleistungsansprüche entfallen, soweit der Kunde die Software ohne Zustimmung des Anbieters verändert hat oder die Software in einer nicht dokumentierten Umgebung betrieben wird.
§ 8 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.
(3) Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger Datensicherung entstanden wäre.
(4) Die Haftung ist der Höhe nach auf die vom Kunden in den letzten 12 Monaten gezahlten Lizenzgebühren beschränkt, sofern nicht Abs. 1 greift.
(5) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
§ 9 Datenschutz
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung. Sofern der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (salvatorische Klausel).
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.