Rechnungskorrekturen
Eine bestätigte Rechnung darf nicht mehr geändert werden. Muss trotzdem etwas zurück – weil zu viel berechnet wurde, eine Leistung entfällt oder eine Reklamation berechtigt ist –, erstellen Sie eine Rechnungskorrektur. In der Buchhaltung heißt sie Gutschrift.
Korrektur erstellen
Öffnen Sie die betroffene Rechnung und klicken Sie auf Gutschrift erstellen:
Lawoo übernimmt die Positionen und Texte aus der Ursprungsrechnung – Sie streichen, was bestehen bleibt, und passen Mengen oder Beträge an.
Möglich ist das für Rechnungen, die bereits versendet, teilweise oder vollständig bezahlt sind. Gibt es zu einer Rechnung schon Korrekturen, zeigt Lawoo sie direkt an der Schaltfläche an – so entstehen keine doppelten Gutschriften aus Versehen.
Was beim Bestätigen passiert
Mit dem Bestätigen wird die Korrektur mit der Ursprungsrechnung verrechnet:
- Auf der Ursprungsrechnung wird der Betrag als Zahlung gebucht – höchstens bis zu deren offenem Restbetrag. Eine Rechnung kann dadurch nie überzahlt werden
- Derselbe Betrag erscheint auf der Korrektur als ausgeglichen; ist sie vollständig verrechnet, steht sie auf Bezahlt
- Bleibt ein Rest – etwa weil die Rechnung schon voll bezahlt war –, steht dieser als offener Betrag auf der Korrektur. Das ist der Betrag, den Sie dem Kunden tatsächlich zurückzahlen
Rückzahlung erfassen
Haben Sie das Geld überwiesen, erfassen Sie das wie eine normale Zahlung – über Zahlung erfassen auf der Korrektur. Damit ist der Vorgang vollständig dokumentiert: Was gutgeschrieben und was tatsächlich zurückgezahlt wurde.