E-Rechnung (ZUGFeRD)
Ab 2027 müssen Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen ausstellen können, ab 2028 gilt das für den gesamten B2B-Geschäftsverkehr. Eine E-Mail mit einem PDF im Anhang reicht dann nicht mehr – gefordert ist ein strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz nach EN 16931. Lawoo bringt das bereits heute mit: Jede Ausgangsrechnung und jede Gutschrift lässt sich wahlweise als vollwertige E-Rechnung ausstellen, ohne dass Sie Ihre Abläufe umstellen müssen.
Was genau ist eine E-Rechnung?
Lawoo setzt auf das ZUGFeRD-Format (auch Factur-X genannt), Profil EN 16931 – den von der EU-Norm verlangten Standard. Das Prinzip: eine einzige Datei, die zugleich für Menschen und Maschinen funktioniert.
- Für Sie und Ihren Kunden ist es ein ganz normales PDF – lesbar, druckbar, genau wie bisher.
- Eingebettet darin steckt ein strukturierter XML-Datensatz nach EN 16931, den Buchhaltungssoftware automatisch einliest – Beträge, Steuersätze, Zahlungsziel, Bankverbindung, alles maschinenlesbar.
Es gibt keinen zweiten Workflow, kein separates Hochladen, keine zusätzliche Datei zum Verschicken. Sie arbeiten weiter genau wie bisher – Rechnung erstellen, prüfen, bestätigen, versenden – Lawoo erzeugt die E-Rechnung im Hintergrund automatisch mit.
Für ein Unternehmen aktivieren
Die Einstellung sitzt pro Unternehmen (unter Einstellungen → Unternehmen → [Firma] → E-Rechnung) – praktisch, wenn eine Installation mehrere Firmen verwaltet und nicht jede davon E-Rechnungen ausstellen soll.
Nach dem Einschalten werden Rechnungen und Gutschriften dieser Firma beim Bestätigen automatisch als hybride PDF/A-3-Datei mit eingebettetem XML gespeichert.
Automatisch geprüft, nicht nur erzeugt
Eine E-Rechnung, die technisch falsch ist, nützt niemandem. Lawoo validiert deshalb jedes Dokument in zwei Schritten, bevor es als E-Rechnung zählt:
| Prüfung | Was sie abfängt |
|---|---|
| Schema (XSD) | Ist die Datei überhaupt wohlgeformt? Stimmen Struktur und Datentypen? |
| Geschäftsregeln (EN 16931) | Ergeben die Werte fachlich Sinn? Zum Beispiel: Summen stimmig, keine verbotenen negativen Positionen, Pflichtangaben vorhanden |
Nur wenn beide Prüfungen fehlerfrei durchlaufen, trägt das Dokument das grüne „e"-Abzeichen neben seinem Status – Ihr sichtbarer Beleg, dass diese Rechnung bei jeder Finanzbuchhaltungssoftware anstandslos ankommt.
Für welche Dokumente?
| Dokument | E-Rechnung möglich? |
|---|---|
| Ausgangsrechnungen (inkl. Abschlags- und Schlussrechnungen) | Ja |
| Rechnungskorrekturen (Gutschriften) | Ja |
| Eingangsrechnungen | Nein – das ist das Dokument Ihres Lieferanten, Sie stellen es nicht selbst aus |
Zusammenspiel mit Lexware Office
Nutzt eine Firma die Lexware-Anbindung zum automatischen Rechnungsversand, übernimmt Lexware dort die Ausstellung der E-Rechnung – beide Wege schließen sich für dieselbe Firma gegenseitig aus, damit nie zwei unterschiedliche Dokumente im Umlauf sind. Die E-Rechnungs-Einstellung greift also gezielt für Firmen, die ihre Rechnungen direkt aus Lawoo heraus versenden.
Nächste Schritte
- Abschlagsrechnung & Schlussrechnung – wie eine Anzahlung in der Schlussrechnung korrekt als E-Rechnung verrechnet wird
- Rechnungskorrekturen – auch Gutschriften werden bei Bedarf als E-Rechnung ausgestellt